Zivilrecht - 14. August 2024

Schadensersatz für nachgeahmte Kunst

LG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 14.08.2024 zum Urteil 12 O 156/24 vom 14.08.2024 (nrkr)

Urteil im Schadensersatzprozess wegen kopierter Kunstwerke

Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat am Mittwoch, den 14.08.2024, unter ihrer Vorsitzenden Jutta von Gregory dem Kläger Schadensersatz wegen des Kopierens von Kunstwerken zugesprochen.

Der Kläger nimmt den Beklagten wegen einer Urheberrechtsverletzung auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 26.000 Euro in Anspruch. Er ist ein international tätiger und erfolgreicher Künstler und unter anderem Urheber der Gemälde „Burgundy Nights“, „Horizon“ und „Life Below Water“. Der Beklagte ist ebenfalls Künstler und fertigte nach den Motiven der vorgenannten Bilder des Klägers seinerseits Bilder an, welche er mit seinem eigenen Namen signierte und veräußerte. Er beruft sich darauf, lediglich Privatkopien angefertigt zu haben, wobei er sich zu Übungszwecken an dem Stil des Klägers orientiert habe.

Mit Urteil vom 14.08.2024 hat die Kammer dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 26.000 Euro zugesprochen. Die Kammer führt insoweit aus, dass der Beklagte die Urheberrechte des Klägers an den drei streitgegenständlichen Bildern in schuldhafter Weise verletzt habe. Denn dieser habe die Kunstwerke des Klägers ohne dessen Einwilligung kopiert und sodann verkauft sowie auf seinem Instagram-Kanal veröffentlicht. Dabei stimme der Gesamteindruck der Bearbeitungen des Beklagten mit den Originalen überein, eine eigene schöpferische Leistung des Beklagten sei nicht zu erkennen. Bei der Höhe des zuerkannten Schadensersatzanspruchs orientierte sich die Kammer an den hypothetisch zu beanspruchenden Lizenzgebühren.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Beklagte kann gegen das Urteil Berufung einlegen, über welche das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.

Quelle: Landgericht Düsseldorf