Gefälschte Forderungsschreiben - 31. Juli 2024

Warnung vor falscher Anwaltskanzlei Schirmer Rechtsanwaltschaft mbH

BRAK, Mitteilung vom 31.07.2024

Aktuell werden vermehrt angebliche Forderungsschreiben einer nicht existierenden Anwaltskanzlei verschickt. Betroffen sind Unternehmen, die angeblich gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen haben. Die Schreiben sind mit dem Namen eines nicht existierenden Rechtsanwalts, Herbert Pekoll, unterzeichnet.

In den letzten Wochen ist eine neue Betrugsmasche aufgetaucht, bei der eine nicht existierende Anwaltskanzlei, die Schirmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (auch als Schirrmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aufgeführt), gefälschte Forderungsschreiben verschickt. Weder die Schirmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH noch der Rechtsanwalt Herbert Pekoll existieren tatsächlich. Es handelt sich um eine Betrugsmasche, die darauf abzielt, Unternehmen unter Druck zu setzen oder einzuschüchtern und möglicherweise so zu Zahlungen oder anderen unberechtigten Handlungen zu bewegen.

So können Sie sich schützen:

  • Prüfen Sie die Absenderdaten: Recherchieren Sie die angegebenen Kontaktdaten und überprüfen Sie, ob die Kanzlei tatsächlich existiert. Die Prüfung ob ein Anwalt oder eine Anwältin in Deutschland eine Zulassung hat, können sie online über das Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis vornehmen (www.rechtsanwaltsregister.org); wenn Sie Zweifel haben, wenden Sie sich an einen vertrauenswürdigen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.
  • Ignorieren Sie verdächtige Forderungen: Reagieren Sie nicht auf Aufforderungen in verdächtigen Schreiben und leisten Sie keine Zahlungen.
  • Melden Sie den Vorfall: Informieren Sie die zuständigen Behörden oder den Verbraucherschutz über den Betrugsversuch.

Bleiben Sie wachsam und schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor solchen betrügerischen Machenschaften.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer