Datenschutz-Grundverordnung - 26. Juli 2024

Zweiter Bericht zur Anwendung der DSGVO

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 26.07.2024

Die EU-Kommission hat am 25.07.2024 ihren zweiten Bericht zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht.

Im Bericht hält die EU-Kommission fest, dass die DSGVO maßgeblich zur Stärkung des Datenschutzes in der EU beigetragen habe. Dennoch seien weitere Maßnahmen erforderlich, um die Herausforderungen bei der einheitlichen Anwendung und Durchsetzung zu bewältigen und die Rechte der betroffenen Personen besser zu schützen.

Mehrere Datenschutzbehörden wiesen darauf hin, dass zu viele ihrer Ressourcen für die Bearbeitung einer großen Zahl von Beschwerden, von denen die meisten ihrer Ansicht nach geringfügig und unbegründet sind, aufgewandt werden.

Haupthindernis für die einheitliche Anwendung der DSGVO in der EU liege weiterhin darin, dass die Datenschutzbehörden die wichtigsten Datenschutzkonzepte unterschiedlich auslegen.

Die EU-Kommission will den Fokus in den nächsten Jahren u. a. auf folgende Punkte richten:

  • aktive Unterstützung von Interessenträgern, insbesondere KMU und kleinen Marktteilnehmern, durch die Datenschutzbehörden;
  • einheitliche Auslegung und Anwendung der DSGVO in der gesamten EU;
  • wirksame Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene, um die einheitliche und kohärente Anwendung des wachsenden Regelwerks der EU im digitalen Bereich sicherzustellen;

Politische Einordung: Es besteht nach wie vor kein Interesse an einer vollständigen Überarbeitung der DSGVO. Die Entwicklung neuer Leitlinien gerade im Hinblick auf die konsistentere Anwendung ist in dieser Legislatur nicht unwahrscheinlich. Außerdem ist ein erneuter Vorschlag zu einer Verordnung über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation (ePivacy Verordnung) auf der Agenda.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel