Erbschaft-/Schenkungsteuer - 8. August 2024

35,7 Millionen Euro festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Thüringen im Jahr 2023

Thüringer Landesamt für Statistik, Pressemitteilung vom 07.08.2024

In Thüringen wurde im Jahr 2023 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 35,7 Millionen Euro festgesetzt und damit 5,2 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig ist, 2.277 relevante Steuerbescheide für unbeschränkt Steuerpflichtige erteilt.

Nach Berücksichtigung von Steuerbefreiungen und Freibeträgen sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung insgesamt ein steuerpflichtiger Erwerb von 181,6 Millionen Euro zugrunde.

In 1.947 Fällen ging der steuerpflichtige Erwerb auf Erwerbe von Todes wegen zurück. In 1.264 Erblassungen entstand ein Gesamtwert der Nachlassgegenstände von 297,5 Millionen Euro. Demgegenüber standen 38,6 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den steuerpflichtigen Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder andere Schulden. Somit ergab sich ein Reinnachlass von 258,9 Millionen Euro.

Für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 152,8 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 31,2 Millionen Euro. Für 82 Prozent der unbeschränkt Steuerpflichtigen lag der steuerpflichtige Erwerb unter 100.000 Euro. Diese trugen nur zu 31 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer insgesamt bei.

Im Festsetzungsjahr 2023 kam es zu 343 steuerpflichtigen Schenkungen. Für die unbeschränkt steuerpflichtigen Schenkungen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 28,7 Millionen Euro festgestellt.

Die festgesetzte Steuer belief sich auf 4,6 Millionen Euro. 84 Prozent aller Schenkungen an unbeschränkt Steuerpflichtige entfielen auf einen steuerpflichtigen Erwerb von unter 100.000 Euro. Diese trugen zu 34 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Schenkungen bei.

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik