Vermögensbildungsgesetz - 3. Juni 2024

Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) ab dem 1. Januar 2024

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 - S-2439 / 19 / 10003 :005 vom 31.05.2024

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird mit BMF-Schreiben vom 31. Mai 2024 zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) unter Berücksichtigung der jüngeren gesetzlichen Änderungen Stellung genommen. 

Das neue BMF-Schreiben ersetzt ab dem 1. Januar 2024 die BMF-Schreiben vom 29. November 2017 und 17. April 2018.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen