Abgabenordnung - 28. Juni 2024

Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 2 - S-0316-a / 19 / 10011 :009 vom 28.06.2024

Durch das BMF-Schreiben vom 6. November 2019 – IV A 4 – S 0319/19/10002 :001, DOK 2019/0891800 – (BStBl I S. 1010) wurde die Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems im Sinne des § 146a Absatz 1 Abgabenordnung (AO) nach § 146a Absatz 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt.

Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt.

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder regelt das neue Schreiben vom 28.06.2024 die Mitteilungspflicht von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen