Körperschaftsteuer - 25. Juli 2024

BFH: Betrieb gewerblicher Art (BgA) gem. § 4 Abs. 1 KStG – Einnahmeerzielungsabsicht

BFH, Urteil V R 50/20 vom 18.04.2024

Leitsatz

  1. An der auch bei sog. Kurbetrieben zur Annahme eines BgA erforderlichen Einnahmeerzielungsabsicht im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG kann es bei Einrichtungen, die – wie beispielsweise einem Park – der Öffentlichkeit zugänglich sind, ohne dass der Zugang mit dem Zweck der Erhebung eines Nutzungsentgelts kontrolliert wird, fehlen.
  2. Die Übergangsregelung des § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2009 setzt das Vorliegen eines BgA im Sinne von § 4 KStG voraus.

Quelle: Bundesfinanzhof