Grunderwerbsteuer - 1. August 2024

BFH: Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb im Umlegungsverfahren

BFH, Urteil II R 4/22 vom 15.05.2024

Leitsatz

  1. Der Eigentumserwerb an Grundstücken durch einen interkommunalen Zweckverband im Rahmen einer Umlegung ist nicht von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Zweckverband nicht als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks am Umlegungsverfahren teilgenommen hat.
  2. Der Grundstückserwerb des Zweckverbandes ist auch nicht aufgrund einer interpolierenden Zusammenschau der Befreiungstatbestände von § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b i. V. m. § 4 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes steuerfrei zu stellen.

Quelle: Bundesfinanzhof