BFH, Urteil V R 30/21 vom 14.12.2023
Leitsatz
- Ein Zwischenurteil darf nur ergehen, wenn sich die Tatsachen, welche die Sachdienlichkeit im Sinne des § 99 Abs. 2 FGO begründen, aus den Feststellungen des Finanzgerichts ergeben.
- Zur Unternehmereigenschaft einer Holding bei der Vergabe von Darlehen.
Quelle: Bundesfinanzhof