Einkommensteuer - 9. November 2023

BFH: Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

BFH, Urteil VI R 20/21 vom 09.08.2023

Leitsatz

  1. Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland ist im Einzelfall zu prüfen, welche Unterkunftskosten notwendig sind (entgegen: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25.11.2020, BStBl I 2020 S. 1228, Rz. 112).
  2. Bei einer beamtenrechtlich zugewiesenen Dienstwohnung sind die Unterkunftskosten am ausländischen Beschäftigungsort stets in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig.

Quelle: Bundesfinanzhof