Einkommensteuer - 10. Mai 2024

BFH: Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG

BFH, Urteil IX R 9/23 (IX R 38/15) vom 12.03.2024

Leitsatz

§ 17 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes ist veranlagungszeitraumbezogen auszulegen. Mithin ist erforderlich, dass der Übertragende innerhalb des maßgeblichen Fünfjahreszeitraums nach der für diesen Zeitraum jeweils gültigen Rechtslage wesentlich/maßgeblich beteiligt war.

Quelle: Bundesfinanzhof