BFH, Beschluss VIII B 121/22 vom 04.06.2024
Leitsatz
§ 152 Abs. 2 der Abgabenordnung verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Quelle: Bundesfinanzhof
BFH, Beschluss VIII B 121/22 vom 04.06.2024
§ 152 Abs. 2 der Abgabenordnung verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Quelle: Bundesfinanzhof
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