BFH, Urteil V R 46/17 vom 23.10.2019
Leitsatz
Nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilbar sind nur gesetzlich geschuldete Vorsteuerbeträge.
BFH, Urteil V R 46/17 vom 23.10.2019
Leitsatz
Nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilbar sind nur gesetzlich geschuldete Vorsteuerbeträge.
Steuerberater Marcus Ferchland erklärt im Interview, wie er seine Kanzlei über die vergangenen Jahre Schritt für Schritt digitalisiert hat.
Die Werte von Immobilien im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsteuer haben sich erhöht. Ein Übersteigen der Freibeträge droht.
Wenn Unternehmen ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket gewähren, sind in der Lohnabrechnung einige Details zu beachten.