BFH, Urteil VII R 43/19 vom 23.03.2021
Leitsatz
Die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 BierStG setzt nicht den Betrieb eines Steuerlagers durch die Brauerei voraus.
Quelle: BFH
BFH, Urteil VII R 43/19 vom 23.03.2021
Die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 BierStG setzt nicht den Betrieb eines Steuerlagers durch die Brauerei voraus.
Quelle: BFH
Steuerberater Marcus Ferchland erklärt im Interview, wie er seine Kanzlei über die vergangenen Jahre Schritt für Schritt digitalisiert hat.
Die Werte von Immobilien im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsteuer haben sich erhöht. Ein Übersteigen der Freibeträge droht.
Wenn Unternehmen ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket gewähren, sind in der Lohnabrechnung einige Details zu beachten.