BFH, Urteil XI R 8/19 vom 24.02.2021
Leitsatz
Eine (partielle) Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt vor, soweit der Erwerber das zunächst vom Veräußerer gepachtete – teilweise eigenbetrieblich genutzte und teilweise untervermietete – Grundstück nach dem Erwerb weiterhin teilweise vermietet.
Quelle: BFH