Berufsstand - 8. August 2024

BRAK protestiert gegen erneut geplante Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen

BRAK, Mitteilung vom 07.08.2024

Aus dem Wachstumschancengesetz strich der Vermittlungsausschuss die geplante Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Doch die umstrittene Meldepflicht ist nun im Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes erneut enthalten. Die BRAK erneuert ihre Kritik an der geplanten Regelung, die aus ihrer Sicht das Mandatsgeheimnis verletzt.

Weil die im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 enthaltenen Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung nicht ausreichten, hat das Bundesministerium der Finanzen im Juli den Referentenentwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 vorgelegt; inzwischen wurde das Vorhaben in Steuerfortentwicklungsgesetz umbenannt. Der Ende Juli vom Ministerium veröffentlichte Regierungsentwurf enthält unter anderem Maßnahmen im Bereich der Förderung von Kindern und Familien – etwa die Anhebung des Kinderfreibetrags –, Anpassungen bei Einkommensteuertarifen und Grundfreibetrag sowie Fortentwicklungen des Gemeinnützigkeitsrechts.

In dem Entwurf ist außerdem eine neue Meldepflicht für sog. innerstaatliche Steuergestaltungen enthalten. Die vorgesehenen Regelungen entsprechen in weiten Teilen dem, was schon im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) enthalten war. Aus dem Wachstumschancengesetz war die Regelung jedoch nach Kritik unter anderem aus der Anwaltschaft im Vermittlungsausschuss gestrichen worden.

Sowohl in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf als auch in einem Schreiben von BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling an die Präsidentin des Bundesrats, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, hat die BRAK ihr Unverständnis darüber geäußert, dass nun quasi gleichlautende Regelungen wieder im Rahmen dieses Gesetzentwurfs enthalten sind, die zuvor beim Wachstumschancengesetz gescheitert waren, ohne dass sich an der zugrundeliegenden Faktenlage etwas geändert hätte.

Die BRAK weist abermals auf ihre gravierenden Bedenken gegen die – erneut enthaltenen – Vorschriften der §§ 138l bis 138n AO-E hin, welche die Ausweitung der Mitteilungspflichten für Intermediäre auf innerstaatliche Steuergestaltungen zum Gegenstand haben. Nach Ansicht der BRAK stellt dies einen nicht hinzunehmenden Eingriff in die Verschwiegenheitspflichten der Anwaltschaft dar. Zudem steht nicht nur die Schwere des Eingriffs, sondern auch die bürokratische und finanzielle Mehrbelastung für Finanzverwaltung und Anwaltschaft in keinem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen dieser Regelungen.

Was BRAK an der Vorgehensweise und an der nun erneut geplanten Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen kritisiert, erläutert BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling auch in einem Interview.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 16/2024