Umsatzsteuer - 8. August 2024

Bundesregierung zu Umsatzsteuer für öffentliche Unternehmen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.08.2024

Zur Zwischenbilanz der zehnjährigen Übergangsfrist für die Anwendung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes gibt die Bundesregierung Auskunft in ihrer Antwort (20/12424) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12279). Hintergrund der Anfrage ist, dass mit dem Jahressteuergesetz 2024 eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden soll. Mit dem bereits 2015 beschlossenen neuen Paragraphen sollen öffentliche Unternehmen wie andere Marktteilnehmer der Umsatzsteuer unterzogen werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Die Bundesregierung begründet die abermals verzögerte Anwendung damit, dass weiterhin „grundlegende Rechtsanwendungsfragen“ fortbestünden, „welche bei den Verantwortlichen zu großer Verunsicherung führen“. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 544/2024