Umsatzsteuer - 27. Juni 2024

Durchschnittssatz für Landwirte sinkt auf 7,8 Prozent

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.06.2024

Ab 2025 beträgt der Durchschnittssatz für Landwirte 7,8 Prozent. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag hervor (20/11920). Bisher lag der Wert bei 9,0 Prozent.

Nach § 24 Absatz 5 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) überprüft das Bundesministerium der Finanzen jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes im Sinne des § 24 Absatzes 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG und berichtet dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 460/2024