Gesetzgebung - 6. Juni 2024

Forderung nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags zurückgewiesen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.06.2024

Der Bundestag hat am Mittwoch, 5. Juni 2024, die Forderung der AfD-Fraktion nach Abschaffung des Solidaritätszuschlags zurückgewiesen. Gegen einen entsprechenden Antrag mit dem Titel „Abschaffung des Solidaritätszuschlags – Erster Schritt einer umfänglichen Steuerreform zur Entlastung des Mittelstands, von Unternehmen sowie Arbeitnehmern“ (20/11149) stimmten auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/11453) in namentlicher Abstimmung 539 Abgeordnete, 62 Parlamentarier votierten für die Vorlage.

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv