Steueroasen-Abwehrgesetz - 14. Juni 2024

Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 5 - S-1308 / 22 / 10008 :004 vom 14.06.2024

Das BMF nimmt ausführlich zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) Stellung.

Es geht in seinem Schreiben auf die folgenden Punkte näher ein:

I. Umsetzung der Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)
II. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete und Ansässigkeit
III. Anwendungsbereich

  1. Persönlicher Anwendungsbereich
  2. Sachlicher Anwendungsbereich
  3. Zeitlicher Anwendungsbereich
    • Allgemeines
    • Anwendung des § 8 StAbwG
    • Anwendung des § 11 StAbwG

IV. Betroffene Geschäftsvorgänge, § 7 StAbwG
V. Abwehrmaßnahmen

  1. Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs, § 8 StAbwG
  2. Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, § 9 StAbwG
  3. Quellensteuermaßnahmen, § 10 StAbwG
    • Allgemeines
    • Einzelne Tatbestände, § 10 Absatz 1 Satz 1 StAbwG
    • Weitere Voraussetzungen, § 10 Absatz 1 Satz 2 StAbwG
    • Rechtsfolgen, § 10 Absatz 2 StAbwG
  4. Versagung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne, § 11 StAbwG
  5. Verhältnis der Abwehrmaßnahmen untereinander
  6. Gesteigerte Mitwirkungspflichten, § 12 StAbwG

VI. Verhältnis zu anderen Regelungen

  1. Verhältnis von §§ 8, 9 und 10 StAbwG zu § 10 AStG
  2. Verhältnis von § 10 StAbwG zu § 2 AStG
  3. Verhältnis von § 11 StAbwG zu § 11 AStG
  4. Verhältnis des StAbwG zu bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen
  5. Verhältnis zu anderen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugsverboten

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen