Statistik - 1. August 2024

Hessen: Gewerbesteueraufkommen im ersten Halbjahr 2024 bei 3,6 Milliarden Euro

Statistisches Landesamt Hessen, Pressemitteilung vom 31.07.2024

Im ersten Halbjahr 2024 haben die hessischen Kommunen Gewerbesteuereinzahlungen von rund 3,6 Milliarden Euro erzielt. Das waren 269 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum (plus 8,1 Prozent). Über die Hälfte der Kommunen (239 von 421) konnte ihr Gewerbesteueraufkommen steigern. Frankfurt am Main, Allendorf (Eder) und Kassel erreichten die höchsten absoluten Zuwächse.

Nach vorläufigen Zahlen des Hessischen Statistischen Landesamts haben die hessischen Kommunen im ersten Halbjahr 2024 Gewerbesteuereinzahlungen von insgesamt 3,6 Milliarden Euro erzielt. Wie bereits im Vorjahr verteilte sich das Aufkommen auch 2024 gleichmäßig auf die ersten beiden Quartale mit jeweils rund 1,8 Milliarden Euro. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023 wurden damit rund 269 Millionen Euro (plus 8,1 Prozent) mehr eingenommen. Bezogen auf die Bevölkerung in Hessen entstand im ersten Halbjahr 2024 ein Gewerbesteueraufkommen von 557 Euro pro Kopf. Das waren 42 Euro bzw. 8,1 Prozent pro Kopf mehr als im Vorjahreszeitraum.

Insgesamt konnten 239 der 421 hessischen Kommunen ihre Gewerbesteuereinzahlungen gegenüber dem ersten Halbjahr 2023 steigern. Das waren 56,8 Prozent. Die drei Kommunen mit den höchsten absoluten Zuwächsen waren Frankfurt am Main (plus 258 Millionen Euro), Allendorf (Eder) (plus 36 Millionen Euro) und Kassel (plus 31 Millionen Euro). Die größten Einbußen gab es hingegen in Offenbach am Main (minus 38 Millionen Euro), Wiesbaden (minus 32 Millionen Euro) und Marburg (minus 30 Millionen Euro). Insgesamt erzielte Frankfurt am Main mit rund 1,4 Milliarden Euro vor Wiesbaden (170 Millionen Euro) und Eschborn (136 Millionen Euro) das höchste Gewerbesteueraufkommen.

In den kreisfreien Städten in Hessen sowie in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden lag das Gewerbesteueraufkommen im ersten Halbjahr 2024 in Summe jeweils bei 1,8 Milliarden Euro. Bei der Pro-Kopf-Betrachtung zeigten sich jedoch große Unterschiede: Während die kreisfreien Städte Gewerbesteuereinzahlungen in Höhe von 1.155 Euro pro Kopf generierten, lag dieser Wert bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bei 364 Euro pro Kopf.

Quelle: Statistisches Landesamt Hessen