Bekämpfung von Steuervermeidung - 1. August 2024

Konsultation zur Bewertung der ATAD-Richtlinie

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 01.08.2024

Die EU-Kommission hat eine bis 11.09.2024 andauernde Konsultation zur Bewertung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (sog. ATAD-Richtlinie) eingeleitet. Betrachtet wird dabei der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bewertung. Ziel ist es, Informationen, Daten und Erfahrungen zur Umsetzung der ATAD-Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten zusammenzutragen und zu evaluieren, ob die Richtlinie ihr Ziel erreicht hat, um anschließend ggf. Änderungen vorschlagen zu können. Daher bittet die EU-Kommission insb. um Feedback von den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten als auch von Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfern sowie multinationalen Konzernen und Großunternehmen zu folgenden Aspekten:

  • Umsetzung der ATAD-Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten;
  • dem Funktionieren der ATAD-Richtlinie (qualitative und quantitative Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen als Mindeststandards zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung) und welchen EU-Mehrwert die mit der ATAD-Richtlinie erzielten Ergebnisse im Vergleich zu einem individuellen Vorgehen der Mitgliedstaaten geschaffen haben;
  • Relevanz der Maßnahmen, insb. ob diese auch nach der Annahme der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung noch geeignet und zweckdienlich sind.

Auf Grundlage der Konsultationsergebnisse plant die EU-Kommission im dritten Quartal 2025 einen Bewertungsbericht vorzulegen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel