Die OECD leitete eine bis zum 06.03.2020 andauernde Konsultation zur länderspezifischen Berichterstattung ein. Hintergrund ist, dass in BEPS-Aktionspunkt 13 vorgesehen ist, den Mindeststandard für die Berichterstattung bis Ende 2020 zu überarbeiten. Das Konsultationsdokument ist in drei Kapitel unterteilt. In den Kapiteln 2 und 3 geht es u. a. um den Anwendungsbereich der länderspezifischen Berichterstattung und […]
Die OECD leitete eine bis zum 06.03.2020 andauernde
Konsultation
zur länderspezifischen Berichterstattung ein. Hintergrund ist, dass in BEPS-Aktionspunkt 13 vorgesehen ist, den Mindeststandard für die Berichterstattung bis Ende 2020 zu überarbeiten.
Das Konsultationsdokument ist in drei Kapitel unterteilt. In den Kapiteln 2 und 3 geht es u. a. um den Anwendungsbereich der länderspezifischen Berichterstattung und den Inhalt der Berichte.