Erbschaft-/Schenkungsteuer - 9. September 2024

Vermögensübertragungen in Hessen im Jahr 2023 auf 17,4 Milliarden Euro verdoppelt

Hessisches Statistisches Landesamt, Pressemitteilung vom03.09.2024

Die Vermögensübertragungen an Hessinnen und Hessen sind gegenüber dem Vorjahr um 8,9 Milliarden Euro (plus 104,5 Prozent) auf 17,4 Milliarden Euro angestiegen. Hierfür waren insbesondere hohe Schenkungen verantwortlich. Die Einnahmen des hessischen Landeshaushalts aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fielen dennoch geringer aus als im Jahr 2022. Sie sanken um 22,9 Prozent auf 731 Millionen Euro

Im Jahr 2023 erhielten die Hessinnen und Hessen insgesamt rund 17,4 Milliarden Euro aus Erbschaften und Schenkungen. Im Vergleich zum Vorjahr verdoppelten sich die Vermögensübertragungen um 8,9 Milliarden Euro, was einem Zuwachs von 104,5 Prozent entsprach. Maßgeblich hierfür waren Schenkungsfälle, bei denen großes Betriebsvermögen übertragen wurde. Zum Vergleich: Deutschlandweit stiegen die Vermögensübertragungen im Jahr 2023 um 19,8 Prozent (plus 20,1 Milliarden Euro) auf insgesamt 122 Milliarden Euro an. Davon sind 14,3 Prozent bzw. 17,4 Milliarden Euro allein auf die Ergebnisse in Hessen zurückzuführen. 25,7 Prozent (bzw. 4,5 Milliarden Euro) der hessischen Vermögensübertragungen gingen 2023 auf Erbschaften von Todes wegen und 74,3 Prozent (bzw. 12,9 Milliarden Euro) auf Schenkungen zu Lebzeiten zurück.

Steueraufkommen in Hessen

Gegensätzlich zeigt sich das Bild beim Steueraufkommen, das dem hessischen Landeshaushalt zugutekommt. Die von den Finanzverwaltungen in Hessen festgesetzte Steuer betrug 2023 insgesamt 731 Millionen Euro. Das waren 22,9 Prozent bzw. 218 Millionen Euro weniger als im Jahr 2022. Dabei war das generierte Steueraufkommen zu 78,3 Prozent (bzw. 572 Millionen Euro) auf Erbschaften und zu 21,7 Prozent (bzw. 159 Millionen Euro) auf Schenkungen zurückzuführen.

Für die Berechnung der Steuereinnahmen des Landeshaushalts ist der steuerpflichtige Erwerb die Bemessungsgrundlage. Dabei werden Steuerbefreiungen und Freibeträge berücksichtigt. Die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs der Hessinnen und Hessen durch Erbschaften und Schenkungen belief sich 2023 auf rund 4,2 Milliarden Euro. Im Vorjahr hatte er bei 4,6 Milliarden Euro gelegen. Bezieht man die hessischen Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen in Höhe von 731 Millionen Euro auf den steuerpflichtigen Erwerb, dann ergibt sich für das Jahr 2023 ein durchschnittlicher Steuersatz von 17,4 Prozent. Im Jahr 2022 hatte der durchschnittliche Steuersatz bei 20,8 Prozent gelegen.

Hinweise

Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2023 umfasst nur Erwerbe, für die in dem jeweiligen Jahr erstmalig eine Festsetzung erfolgte, unabhängig davon, wann der Erbfall oder die Schenkung eingetreten ist. So kann eine steuerpflichtige Person beispielsweise 2023 erstmals veranlagt worden sein, obwohl der Tod der Person, die Vermögen vererbt, bereits mehrere Jahre zurückliegt.

In dieser Pressemitteilung werden nur unbeschränkt Steuerpflichtige betrachtet, deren steuerpflichtiger Erwerb größer oder gleich null Euro beträgt. Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Hessen bzw. Deutschland hat.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt