Unternehmensbesteuerung - 15. Juli 2024

Wirksame Entlastungen für Unternehmen und Verwaltung in Sicht

BStBK, Pressemitteilung vom 12.07.2024

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt ausdrücklich die Vorschläge der Expertenkommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung und hofft auf eine zeitnahe Umsetzung. „Die Besteuerung darf in Deutschland tätige Unternehmen nicht länger unverhältnismäßig mit Bürokratielasten und Compliance-Risiken belasten“, betont Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der BStBK.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen führen zu echten Entlastungen und einer klaren Win-Win-Situation für Unternehmen und Verwaltung. „Damit unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb besser dastehen, sollten die Vorschläge nun zügig umgesetzt werden. Die Experten haben geliefert – jetzt muss die Politik handeln“, so Schwab.

Besonders positiv bewertet Schwab die Rückbesinnung auf den Maßgeblichkeitsgrundsatz und die Forderung, zahlreiche steuerliche Sondervorschriften zu streichen. Dies würde die Abschlusserstellung für zahlreiche Unternehmen erheblich erleichtern und das Streitpotenzial mit der Finanzverwaltung signifikant verringern. Dadurch könnte die steuerliche Außenprüfung effizienter und schneller werden. Im Ergebnis käme es zu einer frühzeitigen Rechtssicherheit für Unternehmen und einer Schonung von personellen Ressourcen bei Unternehmen und Finanzverwaltung. Hierzu sollten gemäß dem risikoorientierten Ansatz kooperative Verfahrenselemente und eine angemessene Tax Compliance von Steuerpflichtigen stärker berücksichtigt werden. Dazu liegen auch diverse Vorschläge der BStBK auf dem Tisch.

Besonders erfreulich ist für die BStBK, dass die Kommission fordert, die vielen Anti-Missbrauchsvorschriften des internationalen Steuerrechts auf ein zieladäquates und vollziehbares Maß zurückzuführen. BStBK-Präsident Schwab hebt hervor: „Es ist dringend an der Zeit, übermäßige Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden. Hier fordern wir vom deutschen und vom europäischen Gesetzgeber ein grundsätzliches Umdenken! Auch müssen Mitteilungs- und Nachweispflichten reduziert und vereinfacht werden, beispielsweise bei der Meldung von Steuergestaltungen.“ Die BStBK unterstützt ebenfalls die Forderung, „Once-Only“-Verfahren anzustreben, in denen jede Information nur einmal den staatlichen Instanzen übermittelt werden muss, um bei allen zuständigen Stellen verfügbar zu sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, Hindernisse für die Option zur Körperschaftsteuer zu beseitigen. Die BStBK unterstützt die Vorschläge der Kommission, das Umwandlungssteuergesetz zu überarbeiten. „Gerade in Zeiten der Transformation ist eine Umstrukturierung für Unternehmen oftmals betriebswirtschaftlich erforderlich und sollte nicht durch steuerliche Regelungen behindert werden. Die konkreten Vorschläge der Kommission aus diesem Bereich könnten kurzfristig und ohne nennenswerte Steuerausfälle umgesetzt werden. Sie würden die Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Unternehmen verbessern“, meint Schwab.

Dazu gehört nach Einschätzung der BStBK auch die Möglichkeit, vorhandene Verluste zu nutzen und sie bei einer Fortführung der gleichen wirtschaftlichen Tätigkeit nicht aufgrund von Umstrukturierungen untergehen zu lassen. Schwab stellt klar: „Nur wenn Verluste steuerlich anerkannt werden, ist es für Unternehmen attraktiv, auch in risikobehaftete Bereiche zu investieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftslage ist eine Vielzahl von Unternehmen derzeit sehr zurückhaltend in Bezug auf Investitionen. Diese wären aber aufgrund der notwendigen ökologischen und digitalen Transformation gerade jetzt erforderlich. Daher ist die Überarbeitung der Regelungen zur Verlustverrechnung, wie von der Kommission vorgeschlagen, dringend geboten.“ Insbesondere die Abschaffung der Mindestgewinnbesteuerung hält die BStBK für auch verfassungsrechtlich geboten.

Quelle: Bundessteuerberaterkammer