Statistik - 5. August 2024

Frauen in Führungspositionen – Unterrichtung der Bundesregierung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.08.2024

Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG 2015 (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen) insgesamt kontinuierlich gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Achten Jährlichen Information über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen, die nun als Unterrichtung (20/12393) vorliegt.

In der Privatwirtschaft ist demnach für die Aufsichtsräte der in dem Bericht betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit dem Geschäftsjahr 2015 bis zum Geschäftsjahr 2021 um 7,4 Prozentpunkte zu beobachten. Die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent erfüllen müssen, haben die gesetzlichen Mindestvorgaben bereits um 5,7 Prozentpunkte überschritten. Der Frauenanteil in den Vorständen stieg im Betrachtungszeitraum weiter um insgesamt 5,4 Prozentpunkte auf insgesamt niedrigem Niveau. „In den Vorständen aller untersuchten Unternehmen waren Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert“, heißt es in der Unterrichtung. Dennoch sei der Frauenanteil auf Vorstandsebene von 6,1 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 11,3 Prozent im Geschäftsjahr 2021 gestiegen. Zum Anteil von Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Bundes heißt es in der Vorlage, dass er sich von 33 Prozent Jahr 2015 auf 43 Prozent Ende Juni 2023 erhöht habe. „Doch gemessen daran, dass 55 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen sind und Frauen noch immer in den meisten Führungspositionen unterrepräsentiert sind, ist die Entwicklung noch nicht zufriedenstellend“ heißt es in der Unterrichtung weiter. Insgesamt beschäftigten danach 2023 insgesamt 19 der 24 Obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 539/2024