WPK, Mitteilung vom 16.09.2020
Über die Veröffentlichung der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) im Bundesgesetzblatt hatte die WPK informiert („Neu auf WPK.de“ vom 2. September 2020).
Das Bundesministerium der Finanzen hat nun die Begründung zur GwGMeldV-Immobilien im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 07.09.2020 B1). Sie steht zusammen mit der Verordnung nachfolgend als PDF zum Download zur Verfügung.
Quelle: WPK