Nachhaltigkeit - 2. Oktober 2024

Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes

WPK, Mitteilung vom 01.10.2024

Der Deutsche Bundestag hat am 26. September 2024 den Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes in erster Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Die WPK hat mit Schreiben vom 27. September 2024 gegenüber den Ausschüssen Stellung genommen und sich dabei auf die aus Sicht des Berufstandes wesentlichsten Punkte konzentriert. Im Übrigen hat die WPK auf ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf („Neu auf WPK.de“ vom 19. April 2024) verwiesen.

Zudem hat die WPK das „Positionspapier zur CSRD-Umsetzung – Sicherstellung der Anforderungen eines Level-Playing-Fields“ („Neu auf WPK.de“ vom 21. Juni 2024) an die Ausschüsse des Bundesrates übermittelt. In diesem Zusammenhang macht die WPK auch auf die Pressemitteilung von Präsident Andreas Dörschell „Gleiche Qualitäts- und Wettbewerbsbedingungen für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten“ aufmerksam („Neu auf WPK.de“ vom 26. September 2024).

Bundesrat fordert Erweiterung des Kreises der Erbringer von Bestätigungsleistungen

Am 27. September 2024 wurde der Gesetzesentwurf auch im Bundesrat beraten. Dieser fordert die Bundesregierung auf, den Prüferkreis für den Nachhaltigkeitsbericht unverzüglich in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren um unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zu erweitern, wenn und soweit diese gleichwertigen fachlichen und rechtlichen Anforderungen wie Wirtschaftsprüfer unterliegen (Level-Playing-Field), vgl. Ziffern 10 und 11 der Beschlussdrucksache (PDF).

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer