MwSt-Richtlinie 2006/112/EG - 23. Juli 2024

EU-Kommission konsultiert zur elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung gemäß Art. 151 Mehrwertsteuerrichtlinie

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 22.07.2024

Die EU-Kommission konsultiert bis 13.09.2024 zu einem Richtlinienvorschlag, der die MwSt-Richtlinie 2006/112/EG abändern und mit dem eine elektronische Befreiungsbescheinigung eingeführt werden soll. Mit der Bescheinigung – die aktuell als Papierversion besteht – wird bestätigt, dass ein Umsatz für eine der spezifischen Steuerbefreiungen gemäß Art. 151 Abs. 1, Unterabsatz 1 in Frage kommt.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie bis 01.07.2026 anwenden. Da die EU-Mitgliedstaaten derzeit eine Vielzahl an ressourcenintensiven IT-Projekten umsetzen, soll ihnen mehr Flexibilität und Zeit für die Umstellung auf das elektronische Verfahren eingeräumt werden: Sie können für Umsätze in einem Übergangszeitraum bis 30.06.2030 weiter die Papierfassung (nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011) verwenden.

Außerdem wird mit dem Richtlinienvorschlag klargestellt, dass die antragstellende Einrichtung bzw. natürliche Person, die die Bescheinigung ausgestellt hat, für die Entrichtung der geschuldeten MwSt an den EU-Mitgliedstaat, in dem sie geschuldet wird, haftet, wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nicht oder nicht länger erfüllt sind.

Die EU-Kommission wird Durchführungsrechtsakte mit den technischen Einzelheiten und Spezifikationen zum elektronischen Format der Bescheinigung und deren elektronische Bearbeitung erlassen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel