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Steuerberatung 24.04.2020
Aktueller Stand der Besteuerung
Bitcoin und Co. | Um einen Tatbestand besteuern zu dürfen, benötigen die Finanzbehörden eine gesetzliche Grundlage, den § 85 Abgabenordnung (AO), da sie ansonsten gegen das grundgesetzliche Gebot der Gesetzmäßigkeit beziehungsweise das Bestimmtheitsgebot aus Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verstießen. Gebot der Gesetzmäßigkeit Zur Besteuerung der – insbesondere steuergesetzlich – nicht definierten Krypto-Assets stützt sich die Finanzverwaltung auf § […]
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