beSt – ab 2023 geht’s los!
Kommunikation mit Finanzgerichten | Steuerberatungskanzleien sind ab 2023 dazu verpflichtet, die zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten und eingehende Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen.