Mit Installation der DATEV-Programme 12.0 (voraussichtlich August 2018) wird es mit DATEV Anwalt classic nicht mehr möglich sein, Anträge im Mahnverfahren mittels Barcode auf Papier zu übermitteln.
Bereits seit Januar 2018 müssen Folgeanträge zum Mahnbescheid maschinell lesbar sein und dürfen nicht mehr auf Papier eingereicht werden. Mit dem Schritt, sich auf die elektronischen Übermittlungswege zu konzentrieren, richtet sich DATEV Anwalt konsequent auf den komplett digitalen Ablauf des Mahnverfahrens aus.
Das elektronische Mahnverfahren können Sie über EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) und beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) durchführen.
Zertifikatsprobleme beim beA
Derzeit bestehen beim Anbieter des beA Probleme mit einem Sicherheitszertifikat. Die Plattform beA wurde durch die BRAK offline gestellt.
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der beA-Webseite der BRAK
- Aktuelle Informationen haben wir für Sie zudem unter www.datev.de/anwaltspostfach aufbereitet