Für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2016 ist eine Vielzahl an neuen gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Grund ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Im Fokus stehen die umfassenden Änderungen des Anhangs, der noch mehr an Bedeutung gewonnen hat.
Aufgrund der maßgeblichen Änderungen, die bei der Anhangerstellung nach BilRUG zu beachten sind, ist ein Fortschreiben des Anhangs aus dem Vorjahr nicht ausreichend. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, empfiehlt es sich, auf aktuelle Mustertexte zurückzugreifen, die den neuen Gesetzesstand berücksichtigen. Anwendern von Bilanzbericht und Abschlussprüfung steht hierzu wie gewohnt eine aktuelle Standarddokumentvorlage zur Verfügung. Für Programmanwender von Kanzlei-Rechnungswesen pro, die kein Programm Bilanzbericht oder Abschlussprüfung einsetzen, steht ab der Programm-DVD 10.1 (Januar 2017) die neue Funktion Anhangerstellung im Prozessbaum Jahresabschluss zur Verfügung.
Auswirkungen auf Erstellungsberichte
Die Änderungen des BilRUG betreffen nicht nur den Anhang. Zahlreiche weitere Änderungen sind bei der Anfertigung von Erstellungsberichten im Hauptbericht zu beachten.
Das betrifft enthaltene Kalkulationstabellen, Kennzahlen, Grafiken sowie rechnende Standardtextbausteine. Da die genannten Elemente nicht BilRUG-fähig sind, raten wir Ihnen grundsätzlich davon ab, Jahresübernahmen ins Jahr 2016 durchzuführen.
Neuanlage statt Jahresübernahme
Wir empfehlen, für Erstellungsberichte und Anhänge im Wirtschaftsjahr 2016 mit Neuanlagen zu arbeiten. Dabei haben Sie die Wahl, ob die Neuanlage auf Basis unserer Standarddokumentvorlagen oder auf Basis der von Ihnen angepassten Kanzleidokumentvorlage erfolgt.
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Weitere Informationen zum BilRUG: Jahreswechsel 2016/ 2017 mit Bilanzbericht/ Abschlussprüfung finden Sie in der Info-Datenbank (Dok.-Nr.1080869 und Dok.-Nr. 1071397).
Ein Servicevideo zum Thema Kanzleidokumentvorlage an BilRUG anpassen finden Sie unter www.datev.de/ servicevideo
Fragen zum Programm Bilanzbericht beantwortet der Programmservice Bilanzbericht
Telefon: +49 911 319-34735
E-Mail: bilanzbericht @datev.de
Fragen zum Programm Abschlussprüfung beantwortet der Programmservice Abschlussprüfung
Telefon: +49 911 319-37891
E-Mail: abschlusspruefung @datev.de