Ab 2023 müssen Schriftsätze, Anträge und Erklärungen über das beSt an Finanzgerichte übermittelt werden.
Steuerberatungskanzleien sind dann dazu verpflichtet, die technischen Einrichtungen zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) vorzuhalten und eingehende Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen.
beSt ist Teil im Postfachverbund vom Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo), besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), besonderen elektronischen Notarpostfach (beN) und elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO). Die Plattform wird künftig das zentrale Authentifizierungs- und Identifizierungsmedium für Steuerberaterinnen und Steuerberater sein und auch die Plattform, über die sie mit ihren Mandanten, der Justiz und Verwaltung kommunizieren und Daten austauschen können. Um sich für das beSt registrieren zu können, erhalten Steuerberatungskanzleien einen Brief von der Bundessteuerberaterkammer mit einer Aufforderung zur Registrierung.
In DATEV DMS und der Dokumentenablage können beSt-Nachrichten über den Dokumentenkorb abgerufen sowie Dokumente über das Kontextmenü vorbereitet und versendet werden. Mit der Version 13.21 wird allen Anwendern die technische Voraussetzung zur Anbindung der Steuerberaterplattform zur Verfügung stehen.
Mehr dazu
finden Sie unter www.datev.de/best
Online-Seminar: „Das besondere Steuerberaterpostfach (beSt) – Anforderungen und Umsetzung mit DATEV“, www.datev.de/shop/78621