Einkommensteuer - 3. Juni 2024

Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2024 (§ 3 Nr. 39, § 19a EStG)

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 - S-2347 / 24 / 10001 :001 vom 01.06.2024

Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Wachstumschancengesetz nimmt die Verwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen Stellung.

Das neue BMF-Schreiben ersetzt ab dem 1. Januar 2024 das BMF-Schreiben vom 16. November 2021.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen