EU-Recht - 8. Oktober 2024

„Digital Fairness“-Fitness-Check des Verbraucherrechts veröffentlicht

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 04.10.2024

Die Europäische Kommission hat ihre Ergebnisse aus dem „Digital Fairness“-Fitness-Check des Verbraucherrechts veröffentlicht. Die Bewertung enthält keine legislativen Empfehlungen, zeigt jedoch Bereiche auf, in denen Verbesserungen möglich sind, und legt den Grundstein für das künftige Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness Act). Eine umfassende öffentliche Konsultation wird für 2025 erwartet und mit dem Legislativvorschlag für den Digital Fairness Act kann zum Jahreswechsel 2025/2026 gerechnet werden.

Die Überprüfung konzentrierte sich auf die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD), die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (CRD) und die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln (UCTD). Die bestehende Gesetzgebung habe für Rechtssicherheit und Verbrauchervertrauen gesorgt. Dennoch stehen Verbraucher in der digitalen Landschaft nach wie vor vor großen Herausforderungen, wie z. B. irreführendes oder süchtig machendes Interface-Design, ausbeuterische personalisierte Praktiken, Schwierigkeiten bei der Kündigung oder Verlängerung digitaler Abonnements, die erzwungene Annahme unfairer Vertragsbedingungen und Probleme im Zusammenhang mit dem Handel in sozialen Medien. Diese Probleme kosten die Verbraucher schätzungsweise 7,9 Milliarden Euro pro Jahr, wobei jüngere Altersgruppen am meisten betroffen seien. Die regulatorische Belastung für Unternehmen sei gering, da die Gesetze keine Berichtspflichten vorschreiben. Schließlich bestehe die Gefahr einer regulatorischen Fragmentierung aufgrund unterschiedlicher nationaler Gesetze und Auslegungen. Mehrere Mitgliedstaaten haben in bestimmten Bereichen, darunter Influencer-Marketing und digitale Abonnements, neue Verbraucherschutzgesetze eingeführt oder erwägen dies.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel