EU-Steuern - 2. August 2024

Länderspezifische Berichterstattung: Entwurf einer Durchführungsverordnung für ein gemeinsames Muster und maschinenlesbare elektronische Formate für Ertragsteuerberichte

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 02.08.2024

Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine Durchführungsverordnung (inkl. Anhang) für ein gemeinsames Muster und maschinenlesbare elektronische Formate für Informationen, die in Ertragsteuerberichten anzugeben sind (gemäß Art. 48 c der Richtlinie 2013/34/EU), veröffentlicht und konsultiert dazu bis zum 29.08.2024. Anschließend plant die EU-Kommission, die Durchführungsverordnung im dritten Quartal 2024 anzunehmen.

Die Durchführungsverordnung sieht vor, dass bei der Erstellung der Ertragsteuerberichte das XHTML-Format und für das Einbetten von Markups die Inline XBRL verwendet wird (Detailinformationen sind dazu in den Anhängen II und III enthalten).

Damit Unternehmen genügend Zeit haben, sich auf die Vorgaben vorzubereiten, ist ein Übergangszeitraum vorgesehen: Sie wenden diese Verordnung auf Berichte über Ertragsteuerinformationen für die Geschäftsjahre an, die am oder nach dem 01.01.2025 beginnen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel