Berufsstand | Der BGH hat klargestellt, dass Stundenhonorare per AGB grundsätzlich zulässig sind - aber auch, wann ihre Gestaltung missbräuchlich ist (Az. IX ZR 65/23). Hierauf weist die BRAK hin.
Einkommensteuer | Das FG Schleswig-Holstein hat über die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags gem. § 32a Abs. 1 EStG für die Jahre 2023 und 2024 entschieden (Az. 1 K 37/23).
Einkommensteuer | Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass eine analoge Anwendung von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG auf Fälle, in denen der Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten aufgrund der Corona-Pandemie 16 Monate beträgt, mangels einer planwidrigen Regelungslücke ausscheidet. Sofern § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG entsprechend der Rechtsprechung zur Unterbrechung der Ausbildung infolge Krankheit und Mutterschutz anzuwenden wäre, weil auch die Corona-Pandemie als objektiver Grund für eine Ausbildungsunterbrechung angesehen werden könnte, mangele es im Streitfall jedenfalls an der Ausbildungswilligkeit des Kindes (Az. 5 K 71/23).
Umsatzsteuer | Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. v. § 1 Abs. 1a UStG vorliegt, wenn ein zuvor von einem Unternehmer betriebenes Unternehmen aufgeteilt und an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert wird (Az. 4 K 75/23).
Grundsteuer | Die neue Grundsteuerbewertung ist nicht zu beanstanden. Das hat das FG Köln entschieden. Das Gericht hat keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die neuen Bewertungsvorschriften im sog. Bundesmodell (Az. 4 K 2189/23).
Berufsstand | Mit dem dringenden Appell „Keine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einführen“ wenden sich die Kammern und Verbände betroffener Unternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte gegen den erneuten politischen Vorstoß im Steuerfortentwicklungsgesetz.
Gesetzgebung | Der Bundestag hat am 26.09.2024 für eine Entlastung von Bürokratie gestimmt. Mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BT-Drs. 20/11306) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen.
Corona-Schlussabrechnungen | Der DStV hat Informationen zum Fristende zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen am 30.09.2024 und zum weiteren Prozedere vom BMWK erhalten.
Anwaltszulassung | Kündigt ein Anwalt die Berufshaftpflichtversicherung, ist die Anwaltszulassung zu widerrufen. Dies gilt auch, wenn er weder Fremdmandate bearbeitet noch Einkünfte hat. Schließlich könne die Person theoretisch jederzeit wieder Mandate annehmen, so der Bayerische AGH (Az. BayAGH I - 1-6/21). Darauf weist die BRAK hin.
Gesetzgebung | Der Deutsche Bundestag musste lange auf steuerliche Vorhaben warten. Seit September sind rund 380 Seiten Gesetzestext nebst Begründungen zu beurteilen: Steuerfortentwicklungsgesetz, Jahressteuergesetz 2024 und Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024. Der DStV warb für wichtige Entlastungsaspekte.
Wettbewerbsrecht | Der BGH entschied, dass ein Verbraucherverband mit dem wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch nicht die Rückzahlung aufgrund unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen einbehaltener Geldbeträge an die betroffenen Verbraucher verlangen kann (Az. I ZR 168/23).
E-Rechnung | Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Begünstigungsvorschriften der § 13 Abs. 1 Nr. 4c, § 13a, § 13b und § 13c ErbStG für den Erwerb eines Kommanditanteils und eines Familienheims durch die Vermögensteilung unter den Erben Anwendung finden (Az. II R 12/21).
Gewerbesteuer | Der BFH entschied, dass ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust nicht dadurch entfällt, dass die Kapitalgesellschaft den verlustverursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert (Az. III R 30/21).
Steuerfortentwicklungsgesetz | Mit steuerlichen Verbesserungen stärkt die Bundesregierung die Elektromobilität. Künftig profitieren Unternehmen von einer Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge – zudem wird der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert.
Rente | Das Bundeskabinett hat am 04.09.2024 eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der die rentenpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative umgesetzt werden. Damit wird Arbeiten im Alter attraktiver.
Förderung Immobilienerwerb | Am 3. September 2024 startet das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt", das Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Dazu informiert das Bundesbauministerium.
Schlussabrechnung Corona-Wirtschaftshilfen | Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen läuft am 30. September 2024 ab und wird nicht erneut verlängert. Reichen Unternehmen die Schlussabrechnungen über ihre prüfenden Dritten nicht fristgerecht ein, kann das BMWK dies verwaltungsgerichtlich weiterverfolgen und die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordern. Darauf weist diei WPK hin.
Erbrecht | Auch wenn ein Erbe nicht alle zumutbaren und möglichen Erkenntnisquellen über die Zusammensetzung eines Nachlasses genutzt hat und sein Erbe wegen - fälschlich - angenommener Überschuldung ausschlägt, kann er diese Ausschlagung später anfechten. Ein Erbe ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich vor einer Ausschlagung über die Zusammensetzung des Nachlasses zu informieren. Trifft er allerdings seine Entscheidung allein auf der Basis von Spekulationen, kann er bei einer Fehlvorstellung die Ausschlagung mangels Irrtums über Tatsachen nicht anfechten. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 146/23).
Einkommensteuer | Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob dem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, ebenso wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG im Rahmen der Bewertung mit dem niedrigeren Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, hinsichtlich des Zeitpunkts der Geltendmachung des Verlusts einer im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligung vor dem Hintergrund des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG und der darin enthaltenen Regelungslücke hinsichtlich eines entschädigungslosen Verlusts einer Beteiligung wie vorliegend ein Wahlrecht zur Geltendmachung des Verlusts zusteht (Az. X R 11/22).