Abgabenordnung - 13. Juni 2024

BFH zur Verletzung des Steuergeheimnisses

BFH, Urteil VII R 19/20 vom 17.10.2023

Leitsatz

Eine Verletzung des Steuergeheimnisses liegt nicht vor, wenn (Roh-)Gewinndaten und Vertriebskosten des Bauträgers von zu sanierenden Wohnungen für die korrekte Berechnung der Absetzung für Abnutzung gemäß den §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes in einem Prüfungsbericht dargestellt werden und deshalb die Erwerber der Wohnungen und Feststellungsbeteiligten von diesen Daten Kenntnis erlangen könnten.

Quelle: Bundefinanzhof