Gesetzgebung - 29. Juli 2024

Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024

BMF, Mitteilung vom 24.07.2024

Mit dem Gesetzentwurf sollen zu der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro für den Veranlagungszeitraum 2024
  • Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags um 228 Euro auf 6.612 Euro für den Veranlagungszeitraum 2024

Quelle: Bundesministerium der Finanzen