Gesetzgebung - 17. September 2024

Start in den steuerpolitischen Herbst

DStV, Mitteilung vom 17.09.2024

DStV-Präsident im Gespräch mit MdB Herbrand

Der Deutsche Bundestag musste lange auf steuerliche Vorhaben warten. Seit September sind rund 380 Seiten Gesetzestext nebst Begründungen zu beurteilen: Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) – Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) – Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024. Der DStV warb für wichtige Entlastungsaspekte.

Insbesondere die Regierungsentwürfe des SteFeG (BR-Drs. 373/24) und des JStG 2024 (BR-Drs. 369/24) boten einigen Gesprächsstoff in dem Austausch von MdB StB Markus Herbrand (Finanzpolitischer Sprecher FDP) und StB Torsten Lüth (DStV-Präsident). Sie behandelten unter anderem folgende Aspekte.

Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen entsorgen

Über die Wiederbelebung der Mitteilungspflicht im SteFeG sind die kleinen und mittleren Steuerberatungskanzleien höchst irritiert – scheiterte sie doch nach intensiven Erörterungen aus gewichtigen Gründen im Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz. Der Wunsch nach dem unwirksamen und bürokratischen Instrument ist hingegen bei einigen politischen Kräften der Ampel-Koalition unerschütterlich. Lüth bekräftigte das Veto des DStV zu der Maßnahme. Herbrand zeigte großes Verständnis dafür. Er werde sich nach wie vor für den Verzicht aussprechen. Bei den Koalitionspartnern dürfte er an dieser Stelle aber auf Granit beißen.

E-Rechnung praxisnäher gestalten

Die Einführung der E-Rechnung ist in der Beratungspraxis angekommen – mit vielen Fragezeichen. Nicht nur, dass ein klarstellendes BMF-Schreiben auf sich warten lässt. Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer rätseln, warum sie zur Ausstellung der E-Rechnung verpflichtet sind, obwohl sie keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen. Zumal Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen im Sinne von § 4 Nr. 8 bis 29 UStG keine E-Rechnungen ausstellen müssen. Der DStV adressiert den Aspekt seit Beginn der Planungen zur E-Rechnung und fordert den Verzicht auf die Pflicht für die Unternehmer nach § 19 UStG (vgl. DStV-Info vom 11.05.2023). Der Gesetzentwurf des JStG 2024 bietet die Chance, die nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung aufzuheben. Der Gesetzgeber plant, die Umsätze von Kleinunternehmern nach § 19 UStG als steuerfreie Umsätze zu qualifizieren. In diesem Zuge sollte die sie treffende Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen abgeschafft werden – so Lüth. Herbrand gab zu verstehen, diesen Aspekt zu prüfen.

Kleine und mittlere Kanzleien entlasten

In den Kanzleien ist seit Corona-Beginn Land unter. Lüth zeigte Herbrand auf, welche Zusatzbelastungen in den letzten vier Jahren auftraten. Zudem erläuterte er aktuelle Herausforderungen wie die Corona-Schlussabrechnungen, die Beratung zur E-Rechnung und die Vorbereitungen auf die demnächst anstehenden Grundsteuerbescheide. Lüth betonte, dass das Fristenkonzept der Ampel-Koalition zur Abgabe der Jahressteuererklärungen seinerzeit sehr geholfen hat. Aber die Entwicklungen bei den Zusatzaufgaben seien nicht so wie erwartet eingetreten. Daher müsse das Fristenkonzept erneut angefasst werden.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de