Unternehmensförderung in den Kohleregionen - 13. August 2024

Novelle des Förderprogramms „STARK“ startet

BMWK, Pressemitteilung vom 13.08.2024

„Glück Auf!“ für direkte investive Unternehmensförderung in den Kohleregionen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schließt eine Lücke bei der Unterstützung des Strukturwandels in den Kohleregionen. Bis dato war die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Transformation, Beschäftigungssteigerung und Wirtschaftsleistung das primäre Ziel. Unternehmen profitieren von diesen Rahmenbedingungen im zweiten Schritt. Nun ist aber auch eine direkte Unternehmensförderung möglich. Somit können noch schnellere Wirkung erzielt werden.

Für das Gelingen des Kohleausstiegs bedarf es weiterer privater Investitionen in Alternativen zur Kohleverstromung. Daher wird insbesondere die Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO₂, gefördert.

Minister Habeck: Die Unternehmen in den Revieren und an den Kraftwerksstandorten gestalten den Strukturwandel vor Ort ganz wesentlich mit. Sie schaffen und sichern Arbeitsplätze, indem sie sich und die Regionen neu erfinden oder konkret in neue Wertschöpfungsprozesse investieren. Mit der „STARK“-Novelle werden wir genau solche Transformationsprozesse fördern. Wir machen Strukturstärkungsmittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen endlich auch für direkte Unternehmensförderungen und die direkte Schaffung von Industriearbeitsplätzen nutzbar. Damit setzen wir eine zentrale Maßnahme aus dem Gesamtpaket für einen verbesserten Strukturwandel in den Kohleregionen um, das wir mit den Ländern diesen Sommer beschlossen haben.

Hierfür wurde das Förderprogramm „STARK“, zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerksstandorten, novelliert. Inbegriffen sind zudem weitere bürokratische Entlastungen, Verfahrenserleichterungen und Hilfestellungen. STARK ist das größte und am breitesten aufgestellte Programm im durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandel. Es soll sicherstellen, dass die Menschen und Regionen auch nach dem Kohleausstieg gute Perspektiven haben. Es zeigt, dass ökonomisch, ökologisch und sozialer Wandel nachhaltig gelingen kann. Die Kohleregionen werden somit sichtbare Modellregionen und können zu international weiteren Anstrengungen im Klimaschutz inspirieren.

Weitere Informationen zu STARK

Mit der neuen Förderkategorie „Transformationstechnologien“ wird der Auf- und Ausbau der Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abschneidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ gefördert. Dabei werden wir die beihilferechtlichen Erleichterungen der Bundesregelung für „Transformationstechnologien“ bzw. des EU-Beihilferahmens des Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) nutzen. Hierfür müssen Projekte bis 31.12.2025 beschieden und daher zeitnah beantragt werden. Die Erleichterungen ermöglichen eine Förderung bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Bundesminister Habeck hatte sich intensiv und erfolgreich für die Schaffung dieser beihilferechtlichen Möglichkeiten eingesetzt.

Zusätzlich werden Antragsstellern weitere Investitionsförderungen in den Förderkategorien „Qualifikation/Aus- und Weiterbildung“, „Stärkung unternehmerischen Handelns“ und „innovative Ansätze“ eröffnet.

„STARK“ ist mit rd. 2,8 Mrd. Euro derzeit die größte Bundesmaßnahme, die über das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvkG) finanziert wird. Sie startete im Juli 2020 und läuft bis zum 31. Dezember 2038. Bislang werden über 260 Projekte in den Kohleregionen umgesetzt. Sie reichen zum Beispiel von Forschungs-, Wirtschafts- und Bildungsvernetzung im Rahmen des AI-Village für künstliche Intelligenz oder dem Wissens- und Technologietransfer für autonomen H2-basierten ÖPNV im ländlichen Raum über gemeinsame Entwicklung von Zukunftsvisionen für den Strukturwandel durch Jugendliche, bis zu bspw. Gründungsförderung oder der Gewinnung von Fachkräften. Für den verbleibenden Förderzeitraum stehen Mittel in Höhe von rd. 2,3 Mrd. Euro für neue Anträge zur Verfügung.

STARK wird aus den bis zu 41,09 Mrd. Euro finanziert, mit denen der Bund bis 2038 die Reviere und strukturschwachen Standorte von Kohlekraftwerken nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen unterstützt.

Die Fördergebiete von STARK liegen in den noch aktiven Braunkohlerevieren – Lausitzer Revier, Rheinisches Revier und Mitteldeutsches Revier –, in den ehemaligen Braunkohlerevieren Helmstedt und Altenburger Land und in strukturschwachen Standorten von Steinkohlekraftwerken. Dazu gehören Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken. Der Großteil der STARK-Mittel ist den noch aktiven Braunkohlerevieren zugeordnet.

Die betroffenen Bundesländer werden in die Zuwendungsverfahren von STARK eingebunden. Sie haben auch bei der Erarbeitung der STARK-Novelle mitgewirkt.

Die neue Förderrichtlinie wurde auf der Homepage des BMWK veröffentlicht.

Die Antragstellung ist ab sofort beim BAFA möglich.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)