Gesetzgebung - 29. Juli 2024

Entlastung für Betreiber von Ladesäulen und Stromspeichern

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.07.2024

Betreiber von Ladesäulen für E-Autos und Stromspeichern sollen von Bürokratie und Steuerpflichten entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (20/12351). Unter anderem will die Ampel-Regierung klar regeln, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen beim bidirektionalem Laden steuerrechtlich nicht zu Versorgern werden und damit Steuern zahlen müssen. Auch bei Stromspeichern soll eine doppelte Besteuerung „umfassend vermieden“ werden, heißt es in dem Entwurf.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 529/2024