Grunderwerbsteuer - 10. Oktober 2024

BFH: Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts (II)

BFH, Urteil II R 36/23 vom 10.07.2024

Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil II R 3/22 vom 10.07.2024

Leitsatz

Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen.

Quelle: Bundesfinanzhof