Arbeitsförderung - 4. Oktober 2024

Kabinett beschließt arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Wachstumsinitiative

BMAS, Pressemitteilung vom 02.10.2024

Das Bundeskabinett hat am 02.10.2024 eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative umgesetzt werden. Die Maßnahmen setzen neue Impulse für ein sicheres und wettbewerbsfähiges Deutschland und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Vorhaben der Wachstumsinitiative aus dem Bereich Arbeitsmarkt betreffen überwiegend, aber nicht nur das Bürgergeld. Sie sorgen für mehr Verbindlichkeit, mehr Arbeitsmarktintegrationen und mehr Fairness im Sozialstaat.

Wir liefern und setzen mit Hochdruck die Wachstumsinitiative der Bundesregierung für mehr Dynamik auf dem Arbeitsmarkt um. Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen. Wer aber nicht mitzieht oder durch Schwarzarbeit betrügt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen. Hier schärfen wir nach und setzen wertvolle Hinweise aus der Praxis um.

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales

Was wurde vom Kabinett beschlossen?

  • Die Mitwirkungspflichten beim Bezug von Bürgergeld werden gestärkt. Wer beispielsweise eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig sofort mit einer deutlicheren Leistungsminderung von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate rechnen. Wer Termine im Jobcenter ohne einen wichtigen Grund nicht wahrnimmt, soll zukünftig eine Leistungsminderung von 30 Prozent statt bisher 10 Prozent für einen Monat erhalten.
  • Wer Hilfe der Allgemeinheit in Anspruch nimmt, darf diese Unterstützung nicht ausnutzen und schwarzarbeiten. Um Schwarzarbeit zu unterbinden und das Gebot des fairen Miteinanders zu unterstreichen, soll Bürgergeldbeziehenden, die Schwarzarbeit geleistet haben, das Bürgergeld gemindert werden.
  • Die Jobcenter werden gesetzlich verpflichtet, Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden. Durch diese Präzisierung soll Schwarzarbeit im Bürgergeldbezug künftig wirksamer bekämpft werden.
  • Wer höheres Vermögen hat, soll dieses grundsätzlich für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen. Die Karenzzeit für Vermögen wird daher künftig auf sechs Monate – statt wie bisher zwölf – beschränkt.
  • Mit der „Anschubfinanzierung“ werden Langzeitarbeitslose bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützt, wenn es ihnen gelingt, durch die Beschäftigungsaufnahme den Bürgergeldbezug nachhaltig zu verlassen.
  • Um manche Arbeitsangebote nicht von vornherein auszuschließen, werden die Regelungen für die Zumutbarkeit angebotener Arbeit zeitgemäß überarbeitet. Damit soll klargestellt werden, dass auch Stellen, die einen längeren Arbeitsweg erfordern, zumutbar sind.
  • Mit dem neuen Förderinstrument „Maßnahmen zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive“ wird die Erprobung bei einem anderen Arbeitgeber vor einem angestrebten Arbeitsplatzwechsel rechtssicher ermöglicht („Job-to-Job-Erprobung“).
  • Zur Vergrößerung der Möglichkeiten der Arbeitgeberförderung wird der Passiv-Aktiv-Transfer gesetzlich verankert und auf weitere Instrumente ausgeweitet. Damit werden Chancen für die Aufnahme einer Beschäftigung weiter gestärkt.
  • Für Geflüchtete wird mit dem Integrationspraktikum ein neues Förderinstrument eingeführt, um Hemmnisse für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit sowohl auf Seiten der Bürgergeldbeziehenden als auch auf Seiten der Arbeitgeber zu überwinden.
  • Mit dem Job-Turbo ist die Erwartung an Arbeitgeber verbunden, Geflüchtete bereits mit grundständigen Deutschkenntnissen einzustellen. Arbeitgeber können künftig einen Entgeltzuschuss erhalten, wenn sie bspw. Geflüchteten bei erschwerter Beschäftigungsaufnahme Einstellungschancen bieten und sie dann zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen.
  • Die Genehmigungsfiktion bei der Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde soll es Arbeitgebern erleichtern, Gestattete und Geduldete einzustellen und gleichzeitig Rechtssicherheit bieten.
  • Die Einwanderung von ausländischen Fachkräften in die Zeitarbeit wird ermöglicht. Vorrangiges Ziel ist es, die Beschäftigten dauerhaft in die Entleihbetriebe zu integrieren und somit die dortigen Fachkräfteengpässe zu lindern.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales