Photovoltaikanlagen - 26. August 2024

Bürokratieentlastungen bei kleinen Photovoltaikanlagen in NRW zeigen Wirkung – 211.000 neue Anlagen in 2023

FinMin Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 16.08.2024

Minister Dr. Optendrenk: „Mehr PV-Anlagen – weniger Aufwand. Schon für tausende Anlagen war keine steuerliche Registrierung beim Finanzamt mehr notwendig. Das baut für alle Beteiligten spürbar Bürokratieaufwand ab und stärkt gleichzeitig den Ausbau erneuerbarer Energien.“

Ministerin Neubaur: „In NRW boomt der Ausbau der Solarenergie und wir wollen noch besser werden. Dafür räumen wir Hemmnisse aus dem Weg und entrümpeln bürokratische Abläufe für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen.“

Der Ausbau der Photovoltaikanlagen ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende, um zuverlässig, unabhängig und nachhaltig Energie zu erzeugen. Besonders die vielen kleinen Photovoltaik-Anlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern spielen hierbei eine zentrale Rolle. Die Landesregierung NRW hat sich 2022 im Bundesrat erfolgreich für eine Reduzierung der Bürokratie bei kleinen Photovoltaik-Anlagen eingesetzt. Die neuen Regelungen zeigen in Nordrhein-Westfalen nun ihre positive Wirkung: im Jahr 2023 sind im Land mehr als 211.000 Anlagen neu in Betrieb genommen worden – ein Plus bei der installierten Leistung von 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese positive Entwicklung hält auch in 2024 an. Nach den ersten sechs Monaten liegt Nordrhein-Westfalen mit rund 106.000 neuen Anlagen im Ländervergleich auf Platz 3.

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Die Finanzverwaltung unterstützt den Ausbau der Photovoltaikanlagen nach Kräften. Mit Erfolg: Das erfreuliche Mehr an Photovoltaikanlagen und der gleichzeitige Bürokratieabbau für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Finanzverwaltung ist ein Gewinn für alle Beteiligten.“

Damit war die Initiative, die Bürokratie bei kleinen Photovoltaikanlagen spürbar zu reduzieren, erfolgreich. „Uns war wichtig, dass der Betrieb kleiner Solaranlagen nicht durch unnötige bürokratische Hürden erschwert wird. Das haben wir erreicht: Im Vergleich zum Vorjahr mussten sich in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 tausende Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen nicht mehr beim Finanzamt registrieren und keine zusätzlichen steuerlichen Erklärungen abgeben. Dieser Schritt hat nicht nur die Verwaltung vereinfacht, sondern auch den Ausbau erneuerbarer Energien gestärkt“, erläutert Minister Dr. Optendrenk. “Wir haben gezeigt, dass es auch im Steuerrecht genügend Ansatzpunkte für einen erfolgreichen und spürbaren Abbau von Hindernissen gibt. Auch bei anderen überregulierten Themen wie der umsatzsteuerlichen Behandlung von Kleinunternehmern setzen wir auf den Abbau von Bürokratie. Zudem sprechen wir uns entschieden gegen die Einführung unnötiger neuer Melde- und Erklärungspflichten aus, wie sie die Bundesregierung gerade mit ihrem Entwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz vorgelegt hat.“

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der massive Ausbau der Photovoltaik ist entscheidend für die erfolgreiche Transformation unseres Energiesystems. In NRW boomt der Ausbau der Solarenergie und wir wollen noch besser werden. Dafür räumen wir Hemmnisse aus dem Weg und entrümpeln bürokratische Abläufe für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen. Besonders der Wegfall steuerlicher Pflichten bringt den Ausbau von Photovoltaik auf Dachflächen deutlich voran. Dadurch wird es den Bürgerinnen und Bürgern deutlich leichter gemacht, mit einer eigenen PV-Anlage aktiv an der Energiewende mitzuwirken.“

Seit 2022 profitieren die Betreiber von Anlagen auf Einfamilienhäusern sowie auf nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden (z. B. Gewerbeimmobilie mit einer Gewerbeeinheit) mit einer Bruttoleistung bis zu 30 Kilowatt (peak) von Steuerbefreiungen bei der Einkommensteuer. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze aktuell bei 15 Kilowatt (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.

Bis zum Jahressteuergesetz 2022 galt eine Vereinfachungsregel lediglich für Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowatt (peak). Aus Sicht der Länder war dies angesichts der Leistung moderner Anlagen deutlich zu wenig.

Zudem gilt seit 2023 bei der Umsatzsteuer für die Lieferung oder Installation vieler Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz. Dies wirkt sich vor allem bei der Anschaffung der Anlagen positiv aus: Insbesondere private Betreiberinnen und Betreiber können ihre neue Anlage somit günstiger erwerben.

Finanzverwaltung erläutert viele Anwendungsfragen online in ihrem Service-Portal

Viele Fragen aus der täglichen Anwendungspraxis erläutert die Finanzverwaltung online in ihrem Service-Portal unter Ihre Photovoltaikanlage und das Finanzamt |Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier wird z. B. im Detail erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Erleichterungen in Anspruch genommen werden können.

Auch im Bereich der Umsatzsteuer wurden die bundeseinheitlichen Anwendungsregelungen noch einmal aktualisiert (BMF-Schreiben vom 30.11.2023). Hierbei ist unter anderem der Katalog der dem Nullsteuersatz unterliegenden Leistungen und Komponenten erweitert worden.

Minister Dr. Optendrenk: „Unser jahrelanges Engagement auf allen Entscheidungsebenen war erfolgreich. Die Finanzverwaltung schöpft die gegebenen Spielräume für eine Entbürokratisierung der Photovoltaikanlagen voll aus. Das ist im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger gut gelungen.“

Quelle: Finanzministerium Nordrhein-Westfalen